Ist Ihr Unternehmen auf die neue Regelung zur Berechnung der Einkommensteuer vorbereitet?
In Litauen treten ab dem 1. Januar 2026 wesentliche Änderungen der Einkommensteuer für natürliche Personen (ESt) in Kraft.
Das neue System soll eine gerechtere Besteuerung gewährleisten – sodass Personen mit höheren Einkommen mehr beitragen, während Einwohner mit niedrigeren Einkommen einen größeren Teil ihres Nettoeinkommens behalten.
Gleichzeitig bedeuten diese Änderungen zusätzliche Berechnungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Buchhalter.
Daher lohnt es sich, bereits jetzt zu prüfen, wie sich diese Anpassungen auf die Finanzplanung Ihres Unternehmens auswirken können.
Was ändert sich ab 2026?
Gemäß der aktualisierten Fassung von Artikel 6 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes wird ab dem 1. Januar 2026 ein dreistufiges progressives Einkommensteuersystem eingeführt, das auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt (DAE) basiert.
Der prognostizierte Wert für 1 DAE im Jahr 2026 beträgt 2.304,5 € (brutto).
Neue Einkommensteuersätze ab dem 1. Januar 2026:
- 20 % Steuersatz – gilt für Jahreseinkommen bis zu 36 DAE, das heißt bis zu 82.962 € (brutto) pro Jahr.
- 25 % Steuersatz – gilt für Einkommen von 36 DAE bis 60 DAE, das heißt von 82.962 € (brutto) bis 138.270 € (brutto) pro Jahr.
- 32 % Steuersatz – gilt für den Teil des Einkommens, der 60 DAE übersteigt, also über 138.270 € (brutto) pro Jahr.
Kurz gesagt – je höher das Jahreseinkommen, desto höher ist der anzuwendende Einkommensteuersatz.
Diese progressive Struktur betrifft in erster Linie Führungskräfte, hochqualifizierte Fachkräfte, selbstständig tätige Personen sowie Mitglieder von kleinen Personengesellschaften (MB), die Vergütungen für Geschäftsführung oder erbrachte Dienstleistungen erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Steuerbehörde (VMI) sowie auf der Website von Sodra.
Welche Einkünfte werden bei der Berechnung des Jahreseinkommens zusammengerechnet?
Nach der neuen Regelung werden bei der Berechnung der jährlichen Einkommenssumme alle Einkünfte zusammengerechnet, die nicht mit dem Steuersatz von 15 % besteuert werden.
In die jährliche Gesamtsumme werden einbezogen:
- Arbeitsentgelt (Gehalt).
- Vergütung für die Geschäftsführung einer kleinen Personengesellschaft (wenn der Geschäftsführer Mitglied der MB ist).
- Einkünfte aus dem Verkauf von Vermögenswerten, wenn diese weniger als 5 Jahre gehalten wurden.
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, sofern sie nicht mit dem Steuersatz von 15 % besteuert werden.
In die jährliche Gesamtsumme werden nicht einbezogen:
- Dividenden und Einkünfte aus Gewinnverteilungen.
- Sozialversicherungsleistungen – Krankengeld, Mutterschafts- und Vaterschaftsleistungen.
- Langfristige Arbeitsleistungen.
- Einkünfte aus der Veräußerung von Aktien.
- Langfristige Investitionen, wenn das Vermögen länger als 5 Jahre gehalten wurde.
- Auszahlungen aus Lebensversicherungen und Renten, soweit sie die eingezahlten Beiträge nicht übersteigen, die zuvor vom Einkommen abgezogen wurden.
Diese Änderungen vereinheitlichen die Besteuerungsgrundlage und ermöglichen es staatlichen Institutionen, das jährliche Einkommen der Steuerpflichtigen sowie den anzuwendenden Steuersatz genauer zu bewerten.
Wie wirkt sich dies auf Unternehmen und Geschäftsinhaber aus?
Die Änderungen der Einkommensteuer haben sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf Unternehmen:
- Lohn- und Gehaltsabrechnung – Buchhalter müssen neue Einkommensteuersätze anwenden, Berechnungssysteme aktualisieren und sicherstellen, dass alle Steuererklärungen korrekt sind.
- Einkünfte von Geschäftsführern und MB-Mitgliedern – Personen mit höheren Vergütungen oder Managementeinkünften können in eine höhere Steuerstufe fallen.
- Finanzplanung – die Änderungen müssen in die Budgets und Vergütungspläne für 2026 aufgenommen werden, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von Bedeutung ist.
- Steueroptimierung – es ergeben sich neue Möglichkeiten, Einkünfte effizienter zwischen Gehalt, Dividenden oder Gewinnverteilungsformen aufzuteilen.
Bei guter Vorbereitung können die Änderungen der Einkommensteuer nicht zu einer Bedrohung, sondern zu einer Chance werden, ein transparenteres Vergütungssystem zu schaffen, das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken und unnötige steuerliche Fehler zu vermeiden.
Tipps zur Vorbereitung auf die Änderungen im Jahr 2026:
- Bewerten Sie Ihre Situation – überprüfen Sie die Vergütungen von Mitarbeitern und Führungskräften und beurteilen Sie, ob diese in höhere Einkommensteuerstufen fallen könnten.
- Überprüfen Sie Ihre Buchhaltungssoftware – stellen Sie sicher, dass die neuen Einkommensteuersätze automatisch ab dem 01.01.2026 angewendet werden.
- Berücksichtigen Sie die Auswirkungen der Steueränderungen im Budget – integrieren Sie höhere Steuerlasten in Ihre Finanzprognosen für 2026.
- Konsultieren Sie Buchhalter – professionelle Unterstützung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und eine korrekte Steueranwendung sicherzustellen.
UAB „Germalita accounting & consulting“ – wenn Zahlen zu Ruhe werden
Änderungen in der Steuergesetzgebung gehören zu unserem Alltag.
Das Team von UAB „Germalita accounting & consulting“ unterstützt Unternehmen dabei, sich reibungslos an die neuen Einkommensteuersätze anzupassen, sorgt für eine präzise Buchführung und bietet steuerliche Planungsberatung.
Wir kümmern uns um:
- Die Anwendung der Einkommensteuersätze gemäß der neuen Regelung.
- Die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Einkommensabrechnung von MB-Mitgliedern.
- Praktische Hinweise zur Optimierung von Steuern und Ausgaben.
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