Ist Ihr Unternehmen auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet?
Ab dem 1. Januar 2026 wird in Litauen der Mindestlohn (MMA) angehoben.
Für Arbeitnehmer – gute Nachrichten. Für Unternehmen – die Notwendigkeit, Budgets, Arbeitsverträge und Vergütungssysteme im Voraus zu überprüfen.
Damit diese Änderung reibungslos verläuft, ist es wichtig zu verstehen, wie sie Ihre Buchhaltung und Finanzplanung beeinflusst.
Wie stark steigt der Mindestlohn (MMA)?
Gemäß den geplanten Regierungsentscheidungen wird ab dem 1. Januar 2026 der Mindestlohn (MMA) 1.153 € (brutto) betragen, und der Mindeststundensatz – 7,05 € (brutto). Dies entspricht einer Erhöhung von etwa 11 % im Vergleich zu 2025.
Die genauen Daten sollten auf den Webseiten der VMI und der Sodra verfolgt werden – sie aktualisieren als erste die Informationen über neue Tarife und Beiträge.
Was bedeuten diese Änderungen für Unternehmen?
Mit der Erhöhung des Mindestlohns ändern sich nicht nur die Gehälter:
- der Gehaltsfonds und die Sozialversicherungsbeiträge steigen;
- Arbeitsverträge und Buchhaltungssysteme müssen aktualisiert werden;
- einige Parameter der Vergütungsberechnung ändern sich (z. B. Urlaubsgeld, Überstunden);
- durch die Erhöhung des MMA ändert sich auch die Vergütungsgrenze, die die Besteuerung der Tagesgelder bestimmt – ab 2026 beträgt diese Grenze 1.902,45 € (MMA × 1,65);
- das Unternehmensbudget muss frühzeitig angepasst werden.
Mit guter Vorbereitung wird diese Änderung nicht zur Herausforderung, sondern zur Chance, Prozesse zu optimieren und Fehler zu vermeiden.
Wie beeinflusst die Erhöhung des Mindestlohns die Besteuerung von Tagesgeldern?
Der erhöhte Mindestlohn wirkt sich auch auf die steuerlichen Grenzen der Dienstreisentagesgelder aus.
Nach der geltenden Regelung hängen die steuerfreien Tagesgeldbeträge vom im Arbeitsvertrag festgelegten Gehalt ab, verglichen mit dem Mindestlohn:
- Wenn das im Arbeitsvertrag festgelegte Gehalt gleich oder höher ist als MMA × 1,65 (d. h. ab 2026 – mindestens 1.902,45 € brutto), sind Tagesgelder, die die festgelegten Normen nicht überschreiten, von der Einkommensteuer befreit.
- Wenn das vereinbarte Gehalt geringer ist als MMA × 1,65, ist nur ein Betrag bis zu 50 % des festgelegten Monatsgehalts steuerfrei – der darüber hinausgehende Teil gilt als einkommensteuerpflichtiges Arbeitsentgelt.
Für Dienstreisen innerhalb Litauens bleibt der maximale Tagesgeldsatz bei 28 Euro pro Tag.
Daher sollten Unternehmen bei der Budgetplanung für 2026 berücksichtigen, ob die Gehälter ihrer Mitarbeiter die Grenze von MMA × 1,65 erreichen – davon hängt ab, ob zusätzliche Steuern auf Tagesgelder anfallen.
3 Schritte, die Ihnen helfen, sich auf die Änderungen vorzubereiten:
- Bewerten Sie die Situation Ihres Unternehmens – überprüfen Sie, wie viele Mitarbeiter den Mindestlohn oder ein ähnliches Gehalt erhalten – das hilft, die reale Auswirkung der Änderung einzuschätzen.
- Berechnen Sie das Gehaltsbudget neu – berücksichtigen Sie die steigenden Kosten in den geplanten Budgets und Finanzprognosen. Dieser Schritt ist besonders wichtig für kleine und mittlere Unternehmen, für die die Erhöhung des Mindestlohns einen größeren relativen Einfluss haben kann.
- Aktualisieren Sie Dokumente und Buchhaltung – prüfen Sie, ob alle Arbeitsverträge, Vertragsanhänge, Gehaltsrechner und Buchhaltungssysteme den neuen Tarifen entsprechen.
Der steigende Mindestlohn – nicht nur höhere Ausgaben, sondern auch eine Chance:
- das Vergütungssystem Ihres Unternehmens besser zu bewerten;
- die Beziehungen zu Ihren Mitarbeitern zu stärken;
- zu zeigen, dass Sie sich nicht nur um Zahlen, sondern auch um Ihre Mitarbeiter kümmern.
Eine klare und offene Kommunikation mit dem Team schafft Vertrauen – und Vertrauen schafft ein starkes Unternehmen.
UAB „Germalita Accounting & Consulting” – wenn Zahlen zur Ruhe werden
Unser Team arbeitet mit Unternehmen jeder Größe – von kleinen Firmen bis hin zu großen Organisationen.
UAB „Germalita Accounting & Consulting“ bietet Buchhaltungsservices und buchhalterische Dienstleistungen, die Ihnen helfen, die Zukunft beruhigt zu planen.
Wir kümmern uns um:
- die Neuberechnung der Gehälter gemäß dem neuen Mindestlohn;
- die Aktualisierung von Arbeitsverträgen und Dokumentationen;
- praktische Tipps zur effizienteren Kosten- und Steuerverwaltung.
Unser Ziel ist einfach – Ihnen zu ermöglichen, sich auf das Unternehmenswachstum zu konzentrieren, während wir uns um die Buchhaltung kümmern.
Bereiten Sie sich gemeinsam mit UAB „Germalita Accounting & Consulting” auf das Jahr 2026 vor
Veränderungen sind unvermeidlich, aber die Vorbereitung liegt in Ihren Händen.
Wenn Sie möchten, dass die Erhöhung des Mindestlohns für Ihr Unternehmen klar, geordnet und stressfrei verläuft – kontaktieren Sie uns.
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