Plan zur Erhöhung der Verbrauchsteuersätze 2025–2027 – Ein Teil der Mittel wird dem Verteidigungsfonds der Republik Litauen zugewiesen

Litauen setzt den Plan zur Erhöhung der Verbrauchsteuersätze für 2025–2027 um, der Energieerzeugnisse, Kraftstoffe, Tabakwaren und andere verbrauchsteuerpflichtige Produkte umfasst. Dieser Plan wird schrittweise eingeführt, wodurch die Steuerlast für Unternehmen jährlich steigen wird.

Wichtig ist, dass ein Teil der eingezogenen Mittel dem Verteidigungsfonds der Republik Litauen zugewiesen wird, um die nationale Sicherheit zu stärken.

Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur die neuen Steuersätze verstehen, sondern auch langfristige Energie- und Rohstoffkosten planen müssen.

Verbrauchsteueränderungen in Litauen ab dem 1. Januar 2026: Was bedeutet das für Unternehmen und die Buchhaltung?

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Litauen bedeutende Verbrauchsteueränderungen in Kraft, die direkten Einfluss auf Unternehmen haben, die verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellen, importieren oder verwenden. Diese Änderungen sind nicht nur Steuererhöhungen – sie wirken sich auf die Finanzplanung, Buchhaltung und langfristige Unternehmensstrategien aus.

Um eine reibungslose Vorbereitung zu gewährleisten, ist es wichtig zu verstehen, wie sich die Steuersätze ändern, welche Produkte zusätzlich besteuert werden und wie sich diese Änderungen auf Ihre Buchhaltung auswirken.

Besteuerung von gesüßten alkoholfreien Getränken

Eine der sichtbarsten Änderungen – ab 2026 werden gesüßte alkoholfreie Getränke verbrauchsteuerpflichtig. Dies betrifft Getränke, die mehr als 2,5 g zugesetzten Zucker oder Süßstoffe pro 100 ml enthalten.

Folgende Steuersätze werden festgelegt:

  • 7,4 €/hl – wenn der Zuckergehalt < 8 g/100 ml beträgt.
  • 21 €/hl – wenn der Zuckergehalt ≥ 8 g/100 ml beträgt.
  • 105 €/hl – für Getränkekonzentrate und Sirupe.

Dies hat direkte Auswirkungen auf die Herstellungskosten, Handelsmargen und die gesamte Lieferkette.

Hinweis: 1 hl = 100 Liter.

Weitere Verbrauchsteueränderungen ab dem 1. Januar 2026

Im Jahr 2026 treten weitere wichtige Änderungen des Verbrauchsteuergesetzes in Kraft, die für Unternehmen relevant sind, die Energieerzeugnisse, Erdgas oder Gasöl verwenden.

CO₂-Komponente für Energieerzeugnisse

Für Energieerzeugnisse, die im Anhang 3 des Verbrauchsteuergesetzes aufgeführt sind, gilt eine CO₂-Komponente, die für das Jahr 2026 festgelegt wurde. Dies bedeutet einen zusätzlichen Preisbestandteil im Zusammenhang mit Emissionsreduzierung.

Sicherheitskomponente für Gasöl

Für Gasöl gemäß Artikel 37 Absatz 3 des Verbrauchsteuergesetzes gilt eine Sicherheitskomponente, ebenfalls für das Jahr 2026 festgelegt. Diese Änderung betrifft Unternehmen, die Diesel intensiv für Transport oder Produktion nutzen.

Erhöhung des festen Verbrauchsteueranteils für Gasöl

Für Gasöl gemäß Artikel 37 Absatz 1 wird der feste Steuersatz geändert:

  • 500 €/1.000 Liter im Jahr 2026
    (Steuersatz 2025 – 466 €/1.000 l)

Dies ist eine bedeutende Erhöhung, die in Logistik- und Transportkosten eingeplant werden muss.

Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Steinkohle, Koks und Braunkohle

  • 30 €/Tonne im Jahr 2026
    (2025 geltender Steuersatz – 15 €/Tonne)

Diese Änderung betrifft Unternehmen in der Wärmeproduktion und Industrie.

Abschaffung der Steuererleichterung für private Erdgasverbraucher

Artikel 581 Absatz 1 Punkt 4 des Verbrauchsteuergesetzes tritt außer Kraft – private Verbraucher und Beihilfeempfänger werden nicht mehr von der Verbrauchsteuer auf Erdgas befreit.

Änderungen der Erdgassteuersätze gemäß Artikel 59

Ab 2026 gelten folgende Steuersätze:

  • 1,50 €/MWh – für Gas, das als Brennstoff zum Heizen verwendet wird
    (zuvor 1,08 €/MWh)
  • 1,00 €/MWh – für Gas, das für geschäftliche Zwecke genutzt wird
    (zuvor 0,54 €/MWh)
  • 0,50 €/MWh – für private Verbraucher und Beihilfeempfänger
    (neuer Satz nach Abschaffung der Erleichterung)

Diese Steuersätze wirken sich direkt auf die Energiekosten der Unternehmen aus.

Wie beeinflussen die Verbrauchsteueränderungen die Unternehmensfinanzen und Buchhaltung?

• Die Selbstkosten der Waren steigen, und die Endpreise könnten sich ändern.
• Buchhaltungssysteme müssen aktualisiert werden, um unterschiedliche Steuersatzstufen anzuwenden.
• Das Volumen der Steuererklärungen und Berichte wird zunehmen.
• Langfristige Budgetplanung wird notwendig, unter Berücksichtigung des Anstiegsplans 2025–2027.
• Die Rentabilität muss stärker kontrolliert werden, da Energieprodukte teurer werden.

3 Schritte zur Vorbereitung auf die Änderungen:

  1. Bewerten Sie, ob Ihr Unternehmen verbrauchsteuerpflichtige Waren verwendet oder verkauft – gesüßte Getränke, Gasöl, Energieerzeugnisse oder Erdgas.
  2. Aktualisieren Sie Ihre Finanzplanung und Preisgestaltung, damit die erhöhten Steuern die Rentabilität nicht beeinträchtigen.
  3. Überprüfen Sie Ihre Buchhaltungsprozesse – kann Ihr System die neuen Steuersätze, Komponenten und Erklärungen korrekt verarbeiten?

Wie ein professionelles Buchhaltungsunternehmen Ihnen helfen kann

Das Team von UAB „Germalita accounting & consulting“ unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung auf neue Verbrauchsteueränderungen und deren reibungsloser Umsetzung.

Unser Team kümmert sich um:

• Registrierung als Verbrauchsteuerzahler und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
• Aktualisierung der Buchhaltungssysteme entsprechend den neuen Steuersätzen.
• Beratung zur Preisgestaltung und Steuerplanung.
• Erstellung und Einreichung von Verbrauchsteuererklärungen.
• Kostenanalyse und Bewertung finanzieller Risiken.

Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Änderungen für Ihr Unternehmen transparent, kontrollierbar und stressfrei bleiben.

Bereiten Sie sich gemeinsam mit UAB „Germalita accounting & consulting“ auf die Verbrauchsteueränderungen vor

Veränderungen sind unvermeidlich, aber mit der richtigen Vorbereitung werden sie beherrschbar.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Verbrauchsteueränderungen ab 2026 klar und korrekt in Ihrer Unternehmensbuchhaltung umgesetzt werden – kontaktieren Sie uns.

+370 5 203 1024
info@germalita.com

UAB „Germalita accounting & consulting“ – ein zuverlässiger Buchhaltungspartner für Ihr Unternehmen.

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